Zugang zu Informationen

Ausübung des Rechts auf Zugang zu Informationen

Jede ordnungsgemäß identifizierte Person kann von ihrem Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen Gebrauch machen (Artikel 105.(b) der spanischen Verfassung, Gesetz 19/2013 vom 9. Dezember BOE Nr. 295, vom 10. Dezember 2013 und Gesetz 12/2014, vom 26. Dezember, über Transparenz und Zugang zu öffentlichen Informationen der autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln). Als öffentliche Informationen gelten die Inhalte oder Dokumente, unabhängig von ihrem Medium oder Format, die sich im Besitz der Verwaltung dieser Gesellschaft befinden und die in Ausübung ihrer Funktionen erstellt oder erworben wurden.
WIE SIE EINEN ANTRAG AUF ZUGANG ZU INFORMATIONEN EINREICHEN können Um dieses Recht auszuüben, können Sie das Verfahren einleiten, indem Sie das Antragsformular in den Verwaltungsbüros dieses Unternehmens in der Avda. de la Constitución 10, 35140 Mogán ausfüllen.

Link zu BOE

STAATLICHE ZENTRALE (Staatliches Transparenzgesetz): Gesetz 19/2013 vom 9. Dezember über Transparenz, Zugang zu öffentlichen Informationen und gute Regierungsführung.

Beschreibung der Nutzung des Ethikkanals von Mogán Gestión Municipal, S.L. und wesentliche Grundsätze des Verwaltungsverfahrens gemäß Gesetz 2/2023 für das Jahr 2025 

Der Ethikkanal von Mogán Gestión Municipal, S.L. ist sein Internes Informationssystem, eingeführt gemäß der Gesetz Nr. 2/2023, als bevorzugter Kanal zur sicheren, vertraulichen und gegebenenfalls anonymen Meldung von Sachverhalten, die Verstöße darstellen könnten, die in den Geltungsbereich dieser Vorschrift fallen. Das System ermöglicht sowohl schriftliche als auch mündliche Meldungen, gewährleistet die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und verbietet Vergeltungsmaßnahmen gemäß den gesetzlich festgelegten Bestimmungen.

Zu den wesentlichen Bestandteilen des Bearbeitungsverfahrens gehören die Empfangsbestätigung innerhalb einer Frist von höchstens sieben Tagen, die zügige Bearbeitung durch den Systemverantwortlichen, die Möglichkeit, Klarstellungen oder zusätzliche Informationen anzufordern, die Gewährleistung der Rechte der betroffenen Personen sowie eine reguläre Antwortfrist von höchstens drei Monaten, die in besonders komplexen Fällen um weitere drei Monate verlängert werden kann.

Informationen zum Zugang

Zugang zu öffentlichen Informationen auf elektronischem Wege Das Verfahren für die Einreichung von Anträgen, die Grenzen des Zugangs zu Informationen sowie das System für Einsprüche, wenn Anträge nicht beantwortet werden, finden Sie auf der Website des Unternehmens und/oder dem Transparenzportal der Iltre. Ayto. de Mogán.

Zugriffsstatistiken (2020–2025)

Statistik im wiederverwendbaren Format

Entscheidungen über Anträge auf Zugang zu öffentlichen Informationen (2020–2025)

Auflösungen im Format Reulizable

Beschwerden an den Transparenzbeauftragten der Kanarischen Inseln

Beschwerden an den Transparenzbeauftragten der Kanarischen Inseln

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie keine Antwort auf einen Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen erhalten haben oder dass die Antwort, die Sie erhalten haben, nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, können Sie eine Beschwerde beim Kommissar für Transparenz und Zugang zu öffentlichen Informationen der Kanarischen Inseln einreichen..

Der Kommissar ist die unabhängige Stelle, die für die Einhaltung des Gesetzes 12/2014 über Transparenz und Zugang zu öffentlichen Informationen auf den Kanarischen Inseln verantwortlich ist.

📩 Sie können Ihre Beschwerde über die Website des Kommissars einreichen:
👉 https://transparenciacanarias.org/como-reclamar/

⏳ Frist: hat ein Monat ab dem Datum der Mitteilung oder ab dem Datum, an dem der Antrag als abgelehnt gilt.

ℹ️ Mehr Informationen: https://transparenciacanarias.org

Link zu BOE

AUTONOME GEMEINSCHAFT DER KANARISCHEN INSELN (Gesetz über die Transparenz der Kanarischen Inseln): Gesetz 12/2014, vom 26. Dezember, über Transparenz und Zugang zu öffentlichen Informationen.

Relevante Informationen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihnen für jegliche Anfragen oder Beschwerden beim Beauftragten für Transparenz der Kanarischen Inseln der folgende Link zur Verfügung steht, über den Sie das entsprechende Formular aufrufen können:
https://transparenciacanarias.org/como-reclamar/

Im Geschäftsjahr 2025, Mogán Gestión Municipal, S.L. hat keine ablehnenden Bescheide im Zusammenhang mit dem Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen erlassen, nachdem personenbezogene Daten entfernt worden waren.

Die zuständige Stelle für den Zugang zu öffentlichen Informationen ist der Geschäftsführer des Unternehmens.

Statistiken zu Beschwerden und Anregungen (Geschäftsjahr 2025)

Im Geschäftsjahr 2025 Es sind keine Beschwerden, Anregungen oder formellen Reklamationen seitens der Bürger oder der Nutzer hinsichtlich der Funktionsweise der von Mogán Gestión Municipal, S.L. verwalteten Dienstleistungen eingegangen.

Daher liegen für das Geschäftsjahr 2025 keine statistischen Daten vor, die Aufschluss über Entscheidungen, die Quote der genehmigten Anträge oder die Art der Vorfälle in diesem Bereich geben.

Letztes Änderungsdatum des Transparenzportals: 23.06.26

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